Verliebt, verlobt, … Vertrag? (Teil II)

Beim großen Thema “Finanzen in der Beziehung” darf natürlich der Ehevertrag nicht fehlen. Letzte Woche haben wir uns schon angeschaut, was genau eigentlich unter Zugewinngemeinschaft zu verstehen ist – also dem Standard ohne Ehevertrag.

Heute werfen wir nochmal einen genaueren Blick darauf, wann ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.

Einkommensverzicht und Karriereeinbußen

Wenn einer der Ehepartner aufgrund der gemeinsamen Umstände in der Karriere zurücksteckt, kann es sinnvoll sein, einen Ausgleich dieser Einbußen vertraglich festzuhalten. Das klassische Beispiel hierfür sind Kinder: Einer der Partner bleibt längere Zeit zu Hause oder arbeitet in Teilzeit. Diese Rollenverteilung wirkt sich nicht nur auf das Einkommen (und dadurch auf die Rentenansprüche) aus, sondern auch auf die Karrierechancen. Nach der Trennung besteht zwar Unterhaltspflicht für die Kinder und möglicherweise auch für den Ex-Partner. Allerdings ist diese Unterhaltspflicht für den Partner in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden. Hier kann es sich lohnen, einen Gehalts- und Rentenausgleich zu vereinbaren, die sich entweder am Alter der gemeinsamen Kinder orientieren (Unterhalt für den Partner wird gezahlt, bis die Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben), oder am Gehalt des Partners, der die Kinder versorgt (ihr definiert ein Gehalt in einer bestimmten Höhe, und wenn du dieses Gehalt beim Wiedereinstieg nicht bekommst, zahlt dein Partner die Differenz).

Ein anderes Beispiel, wann so eine Regel sinnvoll sein kann: Einer der Partner arbeitet bei einer internationalen Organisation (z.B. in der Entwicklungszusammenarbeit) oder im diplomatischen Dienst und zieht alle drei bis fünf Jahre in ein neues Land. Der andere Partner zieht immer mit und hat dadurch wahrscheinlich schlechtere Karrierechancen, als er sie in “normalen” Lebensumständen hätte. Hierfür können Ausgleichszahlungen im Scheidungsfall vertraglich geregelt werden.

Unternehmen oder Selbständigkeit

Wenn einer der Partner selbständig ist oder ein Unternehmen besitzt, wird die per Ehevertrag geregelte Gütertrennung empfohlen. Wenn die Ehe geschieden wird, sollte der Fortbestand des Unternehmen nicht gefährdet werden – das Betriebsvermögen wird daher häufig aus der Zugewinngemeinschaft herausgehalten. Allerdings sollte auch der nicht-selbständige Partner geschützt werden: Als Selbständige zahlst du nicht zwangsläufig in die gesetzliche Rentenkasse ein, sondern sorgst privat vor. Diese Vorsorge wird im Scheidungsfall nicht automatisch mit deinem Partner geteilt. Dies könntet ihr auch in einem Ehevertrag regeln.

Erbe

Wie bereits letzte Woche erwähnt, ist das Erbe von der Gütertrennung ausgeschlossen, der Zugewinn dieses Erbes jedoch nicht. Wenn absehbar ist, dass einer von euch eine Immobilie erben wird, kann es sinnvoll sein, diese Immobilie aus der Zugewinngemeinschaft auszuschließen. Es könnte sonst dazu kommen, dass der Besitzer der Immobilie diese verkaufen muss, um den Ex-Partner auszuzahlen.

Unterschiedliche Nationalitäten

Wenn du und dein Partner unterschiedliche Nationalitäten habt, gilt normalerweise das Recht des Landes, in dem ihr lebt. So wird es zumindest in Deutschland gehandhabt. Manche Länder wenden jedoch immer ihre eigenen Gesetze an, egal, welche Nationalität der Ehepartner hat (z.B. USA). Ein Ehevertrag kann regeln, welches Recht im Scheidungsfall angewandt wird.

Immobilie

Viele Paare verwirklichen sich den Traum vom Eigenheim, das irgendwann einmal die Kinder erben sollen. Im Scheidungsfall kann es schwierig sein, sich zu einigen: Wer darf weiterhin dort wohnen? Wer hat wieviel bezahlt? Was passiert, wenn die Partner sich nicht gegenseitig auszahlen können? Über diese Fragen solltet ihr euch bereits vorher Gedanken machen, um eine Teilungsversteigerung und Vermögensverluste zu vermeiden.

Insgesamt gilt: Informiert euch (für eine erste Orientierung z.B. hier, hier und hier) und lasst euch beraten. Der Gang zum Notar kann zwar einiges kosten, ist aber sicherlich günstiger als später ein langwieriger Rosenkrieg, der Gefühle, Nerven und Geld kostet. Und wenn ihr die Absicherung nicht braucht – umso besser! 😊

Previous Article
Next Article

6 Replies to “Verliebt, verlobt, … Vertrag? (Teil II)”

  1. Christel Hoffmann

    Liebe Claudia! Du sprichst mir aus der Seele –> zu oft hatte ich im laufe des Lebens Gelegenheit zu beobachten, dass genau alle diese guten Ratschläge nicht beachtet wurden. Solche Verträge sollte man eben mit kühlem Kopf und warmen Herzen in den guten Zeiten machen, wenn man sich noch versteht. Sollte man sie nicht brauchen –> umso besser! Liebe Grüße! Christel

  2. Baerenmarke

    immer wieder habe ich es mit Frauen zu tun, die sich nicht getraut haben (oder – noch häufiger – es nicht für notwendig gehalten haben, solche Dinge zu regeln. Besonders Unverheiratete mit Kindern stehen dann oft vor einem entsetzlichen Scherbenhaufen.

  3. Müller

    Vorher sich Gedanken machen, die hoffentlich nie zum Tragen kommen: jede/r sollte das tun!!
    Claudia, ein sehr guter Blog!
    Ute

  4. Bisous_1985

    Liebe Claudia,
    ein sehr interessanter Artikel zum Thema Eherecht – auch der Aspekt hinsichtlich Ausland war sehr informativ und bringt das Wesentliche auf den Punkt. Wie ist denn deine Einschätzung in punkto Konkubinatsvertrag? Bringt er additive Vorteile?
    Beste Grüsse und alles Liebe!

    • Claudia, Female Finance Forum

      Vielen Dank für den Kommentar und das Kompliment!
      Ich finde, gerade wenn man nicht verheiratet ist, sollte man einen Vertrag abschließen! Denn viele Aspekte, die in der Ehe automatisch rechtlich geregelt sind, müssen nicht-verheiratete Paare separat besprechen und absichern.
      Herzliche Grüße,
      Claudia

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert