Steuertipps zum Jahresende

Dieser Gastbeitrag stammt von Ludmila Rucks, Steuerberaterin. Sie betreut Selbständige, insbesondere aus dem Bereich der Online-Dienstleistungen. Daher richtet sich dieser Beitrag vor allem an Selbständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Warum solltest du dir zum Jahresende Gedanken über Steuern machen?

Regelmäßig bekomme ich als Steuerberaterin die Frage zum Jahresende: Was soll ich machen, um dieses Jahr noch Steuern zu sparen?

Dabei reden wir über die Einkommensteuer. Denn die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer: Das, was du im Jahr verdient hast, wird besteuert. Auch einige Grenzen, Fristen oder Pauschalen beziehen sich auf die Ausgaben für ein Jahr.

Die Einkommensteuer basiert auf dem Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit. Das heißt im Klartext:

Je mehr du verdienst, desto mehr Steuern zahlst du.

Konkret sieht es so aus, dass du durch den progressiven Steuertarif auf den letzten verdienten Euro mehr Steuern zahlst als auf den Ersten. Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag von 9.744 € (2021) pro Person wird gar nicht besteuert.

Für dein Unternehmen gehört zu einer guten Finanzplanung auch die Steuerplanung. Nehmen wir zwei Szenarien. In beiden Fällen verdienst du über zwei Jahre hinweg denselben Betrag.

Szenario 1: Du verdienst in Jahr 1 80.000 €, in Jahr 2 20.000 €.

Szenario 2: Du verdienst in Jahr 1 50.000 €, in Jahr 2 50.000 €.

Insgesamt verdienst du in beiden Szenarien gleich viel: 100.000 € über zwei Jahre. Allerdings zahlst du in Szenario 1 deutlich mehr Steuern als in Szenario 2.

Ein Ziel der Steuerplanung ist also, die Einkünfte gleichmäßig zwischen den Jahren zu verteilen.

Außerdem spielen bei Steuergestaltungen zum Jahresende auch Überlegungen über die Ausnutzung der Freibeträge, Pauschalen oder Verlustvorträge eine Rolle.

Wenn du als Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, solltest du daran denken, dass sich dein Beitrag nach dem Einkommen richtet und auch da die Mindestbemessungsgrundlage (1.096,67€) gibt.

Auch Liquiditätsplanung – der Zeitpunkt, wann die Steuern gezahlt werden – spielt eine Rolle. Du solltest somit nicht pauschal versuchen, den Gewinn noch im Jahr 2021 zu reduzie­ren, sondern überlegen: „In welchem Jahr bringt mir die Gewinnreduzierung am meisten?“ Viele Maßnahmen zur Steuergestaltung zum Jahresende führen zur Verschiebung der Gewinne zwischen den Jahren. D.h. wenn man in einem Jahr durch die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen den Gewinn reduziert, führt das zur Steigerung des Gewinns im nächsten Jahr!

Maßnahmen

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (nicht für Bilanzierer)

Bei Selbständigen wird der Gewinn besteuert. Gewinn = Einnahmen – Ausgaben. Je niedriger die Einnahmen und je höher die Ausgaben, desto niedriger ist der Gewinn und somit die Steuern, die du zahlst.

Für die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben ist der Zahlungszeitpunkt ent­scheidend!

Instrumente zur Gewinnreduzierung:

  • Eigene Rechnungen später schreiben
  • Ausgaben früher bezahlen
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ggf. früher leisten (hier solltest du dich aber genauer informieren, denn es gibt Besonderheiten wegen 10-Tage-Regelung und Einzugsermächtigung durch das Finanzamt)
  • Kauf der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter bis 800 € netto – sofort abziehbarer Aufwand

2021 neu: Sofortabschreibung von Computerhardware und Software, sowie Peripheriegeräte. Wenn du unsicher bist, ob die Investition unter die Regelung fällt, hilft dieser Link weiter: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -ver­arbeitung (bundesfinanzministerium.de)

Achtung! Handys gehören nicht zur Computerhardware!

  • Investitionen über 800 € netto erst im nächsten Jahr tätigen und im Jahr 2021 einen Investitionsabzugsbetrag für geplante Anschaffungen bilden!
  • Alle betrieblichen Fahrten und Verpflegungsaufwendungen berücksichtigen
  • Leasing Sonderzahlungen wirken sich bei Einnahmenüberschussrechnung komplett im Jahr der Zahlung aus (es sein den der Leasingvertrag läuft über 5 Jahre).

2. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

  • Die Beiträge zur Rentenversicherung, berufsständigen Versorgungswerken bzw. Basisverträgen wie Rürup Rente (spezielle Rentenversicherung für Selbständige) aufstocken.
  • Krankenversicherungsbeiträge: wenn du mit einer Nachzahlung rechnest, solltest du die Beiträge bereits in diesem Jahr bezahlen!
  • Noch im Jahr 2021 spenden. Bei Spenden unter 300 € braucht man keine richtige Spendenbescheinigung. Es reicht ein Überweisungsbeleg.
  • Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 12 Jahren: Zahlungen an die Tagesmutter etc. noch dieses Jahr überweisen. Auch die Fahrtkostenerstattungen an Oma/Opa zur Kinderbetreuung können berücksichtigt werden. Diese also noch dieses Jahr an die Großeltern überweisen.
  • Noch im Jahr 2021 Hilfe im Haushalt bzw. Handwerkerleistungen beauftragen und überweisen. (Wichtig! Hierzu müssen immer Rechnung und Überweisungsbeleg vorliegen.)
  • Weitere Krankheitskosten generieren, wenn bereits im Jahr 2021 hohe Krankheitskosten angefallen sind und der Betrag der zumutbaren Belastung überschritten ist.

Goldener Tipp für alle Zeiten: Es ist wichtig, das Steuerrecht zumindest im Grundsatz zu verstehen, denn dann kannst du die Steuergestaltungen optimal einsetzen.

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