Steuererklärung “Corona-Edition”

Der 31.10. (korrigiert am 23.09.) naht und auch dieses Jahr ist das wieder der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung des Jahres 2021.

Disclaimer: Wir sind keine Steuerberaterinnen und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit/Anwendung der im Beitrag genannten Hinweise.

Anfängerin oder Wiederholungstäterin?

Egal, ob du zum ersten Mal vor der Herausforderung stehst oder du dich ihr schon öfters gestellt hast: für die meisten von uns bedeutet die Steuererklärung eine Überwindung und man würde sich spontan vielleicht sogar lieber für einen Zahnärztinbesuch entscheiden.

Klar, das Steuerrecht ist komplex, die dazugehörige Sprache samt Formularen kann abschreckend wirken und mit Zahlen hat es nun mal auch nicht jede. Dass es sich aber in den meisten Fällen total lohnt, zeigen die folgenden Zahlen:

Fast 90 % aller Menschen, die 2018 eine Steuererklärung abgaben, erhielten eine Erstattung[1]. Diese lag im Durch­schnitt sogar bei 1072 Euro! Und: Wenn du die Steuererklärung freiwillig machst, kannst du nicht zu einer Nachstrafe gezwungen werden – du kannst also nichts verlieren! Höchste Zeit also, sich dieses Geld zurückzuholen…bist du dabei?

Ja, ich will! Aber wie…?

Wenn du dich dafür entscheidest, deine Steuererklärung zu machen, hast du drei Möglichkeiten:

  1. Du machst die Erklärung selbst über das Elster-Portal der Finanzverwaltung;
  2. Du benutzt eine Steuersoftware;
  3. Du lässt dir professionell von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen.

Alle Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, schau genau für dich, was mach- und leistbar ist und entscheide entsprechend. Entscheidungshilfe findest du hier.

Corona und die Folgen

Die Corona-Pandemie hat seit ihrem Beginn im Jahr 2020 auch die Arbeitswelt gehörig durcheinander gewirbelt. Viele Arbeitnehmerinnen mussten von heute auf morgen ins Home-Office wechseln und einige sind dort noch heute (hallo, Digitalisierung!). Dieser Umbruch hat auch Auswirkungen auf die steuerliche Bewertung. Diese Corona-spezifischen Punkte solltest du beachten:

  • Firmen und Arbeitnehmerinnen dürfen ab der Steuererklärung für 2021 Ausgaben rund um den beruflich genutzten Computer unbegrenzt und auf einen Schlag steuerlich absetzen. Bislang mussten die Kosten auf drei Jahre verteilt werden. Diese Regelung gilt auch für Geräte, die vor 2021 angeschafft wurden. Achtung! Wenn der Computer auch privat genutzt wird, kannst du nur die Hälfte der Kosten absetzen.
  • Ein Arbeitszimmer konnte man auch schon vor der Pandemie geltend machen, allerdings muss das Arbeitszimmer strenge Kriterien erfüllen (siehe hier). Falls Du im Jahr 2021 von zuhause gearbeitet hast und die steuerrechtlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllst, kannst Du von der Homeoffice-Pauschale profitieren:

Für jeden Arbeitstag, der ausschließlich im Homeoffice verbracht wurde, kannst du 5 Euro abziehen. Dieser Abzug ist auf 120 Tage begrenzt, sodass pro Jahr höchstens 600 Euro abgesetzt werden können. Achtung! Die Homeoffice-Pauschale wird in die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le eingerechnet, d. h. nur wer Werbungskosten über 1000 € hat, profitiert von der Homeoffice-Pauschale.

  • Berufliche Telefon- und Internetkosten kannst Du zusätzlich absetzen. Hierfür gibt es ohne Einzelnachweise eine Begrenzung auf 20 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens jedoch 20 Euro monatlich.

Wir hoffen, der Beitrag motiviert euch, das Projekt „Steuererklärung“ anzugehen, denn manchmal liegt das Geld tatsächlich auf der Straße, man muss sich nur bücken und es aufheben.😊

 

[1] https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html

 

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