Secondhand, aber steuerverträglich!
Secondhand ist Trend und nicht nur aus Nachhaltigkeitsgründen ist es toll, wenn einer Sache ein neues Zuhause oder ein zweites Leben geschenkt wird. Gerade erst letztens habe ich nach einem neuen Bett gesucht und auch schon eins ins Auge gefasst. Einen Tag später gehe ich aus dem Haus und sehe wie gegenüber gerade jemand genau dieses Bett aus dem Haus räumt. „Ist das das Lyngor?“ „Ja, das ist das Lyngor!“ Okay cool, it’s a match!
Auch in finanzieller Hinsicht lohnt es sich, Dinge, die du nicht mehr regelmäßig benutzt, zu verkaufen. Du weißt ja, es gibt zwei finanzielle Stellschrauben, an denen du drehen kannst: entweder du reduzierst deine Ausgaben oder du erhöhst deine Einnahmen. Und letzteres kannst du auf Plattformen wie Vinted, Ebay & Co mit deinen alten Schätzchen erreichen!
Wenn die Kasse klingelt…
Aber Vorsicht! Für die Steuererklärung 2023 prüfen die Finanzämter u. a. ganz genau solche Verkäufe über Online-Plattformen. Wenn dich interessiert, welche vier weiteren Bereiche von den Finanzämtern bei der Steuer 2023 schwerpunktmäßig geprüft werden, kannst du das hier nachlesen.
Was heißt das nun für dich und deine Verkäufe? Wenn du nur ab und zu und für kleinere Beträge verkaufst, kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen. Auf dem Radar der Finanzbehörden erscheinst du erst, wenn du auf Jahressicht über 30 Verkäufe tätigst oder mehr als 2.000 € Einnahmen durch deine Aktivitäten auf Ebay & Co erzielst. Seit 2023 sind Internetplattformen nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, Privatverkäufe an Behörden zu melden. Und dann können unter Umständen Einkommen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer fällig werden, wenn Freigrenzen und Freibeträge überschritten werden.
Vorbereitung ist alles!
Wenn du Privatverkäuferin bist, lege dir am besten eine Excel-Tabelle an, in der du alle deine Verkäufe mit Verkaufsdatum, Verkaufspreis und deinem ursprünglichen Kaufpreis notierst. Das erspart dir später aufwändiges Rumgesuche, wenn du im Laufe eines Jahres doch unerwartet mehr oder teurer verkauft hast als geplant. Beachte auch, dass 2024 die Frist für die Abgabe der Steuererklärung von 2023 für die Menschen, die verpflichtet sind, eine abzugeben, schon am 2. September 2024 endet, also einen Monat früher als im Vorjahr!
Lässt Du Dir von einer Steuerberaterin* oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich deine Abgabefrist bis zum 2. Juni 2025. Versäumst du deine Frist, musst Du mit einem Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, einer Steuerschätzung und Zinsen rechnen. Ein paar Wochen bleiben aber noch bis zur ersten Frist!
Und keine Angst vor der Steuererklärung, es gibt tolle Online-Ressourcen, z. B. bei Finanztip oder Softwareprogramme, die dich dabei unterstützen, dir deine durchschnittlich 1.095 €1 zurückzuholen! Wenn das mal keine weitere Einnahme ist…😉
* Wegen der besseren Lesbarkeit benutzen wir nur die weibliche Form. Alle Menschen sind explizit mitgemeint.
[1] https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/steuererstattung-deutschland/#