Elternzeit, Elterngeld, ElterngeldPlus…

Kinder und Finanzen. Ein Dschungel der Bürokratie und gleichzeitig sehr wichtig, sich damit auseinander zu setzen.

Letzte Woche haben wir uns die Arbeitsaufteilung bei jungen Eltern angeschaut – Wunsch und Wirklichkeit. Es zeigt sich immer wieder, wie wichtig es ist, frühzeitig und ehrlich mit dem Partner zu reden. Egal, ob es um die Kostenverteilung geht, die Rollenverteilung, oder ganz andere Aspekte.

Wenn es um Kinderplanung geht, kommen schnell die Worte Elternzeit und Elterngeld auf. Kleiner Tipp: Das ist nicht dasselbe 😉

Ich gebe dir hier nur eine kleine Übersicht. Für die Details verlinke ich dir am Ende des Artikels verschiedene Informationsquellen. Das Thema ist so kompliziert, dass sich eventuell eine individuelle Beratung lohnt.

Elternzeit

Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Sie ist zunächst unabhängig vom Elterngeld. Diese beiden (Elternzeit und Elterngeld) werden häufig verwechselt. Der Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung des Kindes besteht, bis das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Pro Kind hast du also Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit.

Während der Elternzeit “ruht” dein Arbeitsverhältnis; du bist also quasi beurlaubt. Nach der Elternzeit wird dieses Verhältnis wieder aufgeweckt und du hast den Anspruch, zu deinem Arbeitgeber zurückzukehren.

Flexibilität

Du kannst einen Teil deiner Elternzeit, nämlich insgesamt 24 Monate, bis zum neunten Geburtstag deines Kindes nehmen. Dein Arbeitgeber muss dies nicht einmal genehmigen. Es ist aber natürlich besser, wenn du alles mit ihm besprichst.

Die Elternzeit jedes Elternteils kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Den dritten Zeitabschnitt kann dein Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen allerdings ablehnen.

Elterngeld

Beim Elterngeld gibt es drei Aspekte: Das Elterngeld; ElterngeldPlus; Partnerschaftsbonus

Elterngeld

Das Elterngeld bekommen Eltern, die ihr Kind nach der Geburt betreuen. Es fängt das fehlende Einkommen auf, wenn ein oder beide Elternteile ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Wenn beide Elternteile sich an der Kindesbetreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt, stehen den Eltern insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. Diese Monate können sie frei untereinander aufteilen; jedes Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen. Daraus sind die weit verbreiteten zwei “Vätermonate” entstanden.

Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

ElterngeldPlus

Mit dem ElterngeldPlus könnt ihr den Zeitraum verlängern, in dem ihr Elterngeld bezieht. Die gesamte Summe wird einfach auf den längeren Zeitraum gestreckt. Für maximal die doppelte Zeit könnt ihr Elterngeld bekommen – dann bekommt ihr für diesen Zeitraum monatlich die Hälfte des euch zustehenden Elterngeldes.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Eltern gleichzeitig jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, bekommt ihr vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Weitere Informationsquellen:

Um euch diesem Thema weiter zu nähern, kann ich euch die folgenden Seiten sehr ans Herz legen. Es gibt auch diverse Beratungsstellen, die sich ausschließlich auf dieses Thema konzentrieren.

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