Gastbeitrag: Warum ein Ehevertrag eine gute Investition in deine Zukunft ist
Gut ausgebildet, selbstbewusst, voller Pläne – so starten viele Frauen motiviert ins Berufsleben und in die Ehe. Doch mit der Geburt des ersten Kindes sieht die Realität schon rein statistisch für die meisten Frauen anders aus. Frauen, die vorher Karriere und Familie gleichberechtigt planen, landen plötzlich in der Teilzeitfalle oder stecken tief im Mental Load fest. Und das Schlimmste? Viele sind bereit, aus einem falsch verstandenen Emanzipationsgedanken heraus in einem Ehevertrag auf jegliche Absicherung zu verzichten, anstatt die Spielregeln so anzupassen, dass sie für ihr Familienmodell fair sind. Die ungeschminkte Wahrheit ist, dass die gesetzlichen Regelungen nur dann wirklich fair sind, wenn beide Partnerinnen* beruflich auf demselben Level bleiben. Ist das zumindest vorübergehend nicht der Fall, kommt der Ehevertrag ins Spiel, der mehr kann, als man auf den ersten Blick vermutet.
Beziehung auf Augenhöhe? Geht auch als Vollblutmama mit Teilzeitjob!
Wählt ihr zumindest vorübergehend das Zuverdienerinnenmodell oder das Hausfrauenmodell, weil es am besten zu eurer Familie passt? Großartig! Das bedeutet keineswegs, dass du dich in einer ungleichen Beziehung befindest. Eine Partnerschaft auf Augenhöhe hängt nicht davon ab, ob beide Partnerinnen 40 Stunden die Woche im Büro sitzen. Es geht darum, dass die Arbeitslast – ob beruflich oder im Haushalt – und die Finanzen fair aufgeteilt sind. Und genau hier wird es spannend: Ein kluger Ehevertrag stellt sicher, dass diese Fairness nicht nur eine Momentaufnahme bleibt, sondern langfristig gesichert ist, auch für den Fall der Trennung.
Wo das Gesetz an seine Grenzen stößt
Das deutsche Familienrecht schützt dich – aber nicht immer ausreichend. Es geht davon aus, dass beide Partnerinnen beruflich gleich stark engagiert sind. Was aber, wenn du deine Karriere pausierst, um dich um die Kinder zu kümmern? Dann sind gesetzliche Regelungen wie der Versorgungsausgleich ein wichtiger Baustein, der dafür sorgt, dass deine Rentenansprüche nicht den Bach runtergehen. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, den Ehevertrag anzupassen: Was ist, wenn deine Partnerin eine andere Form der Altersvorsorge (Wertpapiere, Immobilien, Firmenanteile) aufbaut, die fair aufgeteilt werden soll aber nicht über den Versorgungsausgleich auszugleichen ist? Was wenn die Rentenanwartschaften, die ihr zusammen erwirtschaftet, nicht für beide im Alter reichen? Da nützt euch auch der gesetzliche Versorgungsausgleich wenig. Hier sollte für dich frühzeitig in eine zusätzliche Altersvorsorge eingezahlt werden, was letztlich auch deinem Partner hilft, da er bei einer Trennung so summarisch weniger eigene Rente einbüßt. Zugewinnausgleich hört sich super fair an, oder? Bedenkt man aber, dass dies nur ein schuldrechtlicher Anspruch ist, der erst mit Rechtskraft der Scheidung, also Jahre nach einer Trennung, fällig wird, erkennt man schnell, dass das im Vergleich zu einem eigenen Vermögensaufbau nur ein Trostpflaster sein kann. Ist der Vermögensaufbau in der Ehe nicht gleich, hat die “Ärmere” bei Trennung ein großes Liquidationsproblem, was zu vielen Folgeproblemen führt und schnell die ganze Trennung sehr unfair werden lässt. Ein Ehevertrag bietet die Flexibilität, das Gesetz zu ergänzen, sodass es für eure individuelle Situation auch nach der Trennung fair bleibt.
Unterhalt, Vermögensaufbau und Rente: So bleibst du finanziell unabhängig
Wer im Rahmen der Ehe mehr Care-Arbeit übernimmt, sollte dafür nicht nur mit einem Dankeschön abgespeist werden. Das Teilzeitfalle-Risiko – weniger Einkommen, weniger Rente, weniger finanzielle Unabhängigkeit – muss durch einen Ehevertrag klug minimiert werden. War man sich in der Beziehung noch einig, dass die Kinder auch im Schulalter nachmittags von der Mutter begleitet werden sollen, gibt es spätestens nach der anwaltlichen Erstberatung des Elternteils mit lukrativer Karriere oft genau darüber Streit. Dem solltest du vorbeugen. Ihr könnt in einem Ehevertrag festlegen, wie lange das Teilzeitelternteil im Falle einer Trennung auch weiterhin nur verpflichtet ist in Teilzeit zu arbeiten und wie lange es auch nach der Scheidung noch Unterhaltszahlungen erhält, die seine finanziellen Einbußen kompensieren. Noch besser ist, wenn ihr diese Ausgleichszahlungen schon in der Ehe vereinbart, denn so bleibst du von Anfang an finanziell unabhängig. Solche Zahlungen heißen Familienunterhalt und lassen sich unter Berücksichtigung aller Ein- und Ausgaben objektiv berechnen. Genauso wichtig ist es, den Vermögensaufbau während der Ehe gerecht zu gestalten. Ob Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensanteile – alles, was ihr gemeinsam erwirtschaftet, sollte fair verteilt werden – mit dinglicher Berechtigung wie z. B. einer Eigentumsübertragung. Der Zugewinnausgleich ist wie oben bereits erwähnt nur die zweite Wahl. Und die Rente? Hier könnt ihr z. B. im Ehevertrag durch die Festlegung eines zusätzlichen Vorsorgeunterhalts für den Fall der Scheidung sicherstellen, dass dein Alterswohlstand nicht auf der Strecke bleibt, wenn der Versorgungsausgleich schon durchgeführt ist und du dich auch nach der Ehe hauptsächlich um die Kinder kümmern sollst.
Finanzielle Gewalt: Das unsichtbare Risiko
Unfair verteilte Finanzen können schnell in finanzieller Gewalt münden – ein Thema, das oft übersehen wird. Wenn eine Partnerin die andere finanziell kontrolliert, ihr den Zugang zu Geld verweigert, zu ihrem Einkommen und Vermögen auch auf Nachfrage schweigt oder über alle Ausgaben bestimmt, sprechen wir von finanzieller Gewalt. Tragischerweise erkennen viele Frauen nicht, dass sie sich in einer solchen Situation befinden. Noch seltener wird diese Form der Gewalt von Freundinnen und Familie wahrgenommen. Es ist wichtig, die Anzeichen zu erkennen und präventiv zu handeln. Ein klug ausgearbeiteter Ehevertrag ist hier nicht nur Schutz, sondern auch ein starkes Zeichen für deine finanzielle Unabhängigkeit.
Ein Ehevertrag ist mehr als nur ein formelles Dokument; er ist deine Chance, die Spielregeln deiner Partnerschaft so zu gestalten, dass sie fair und ausgewogen bleiben – selbst im Fall einer Trennung. In meiner Ehevertragsberatung unterstütze ich dich dabei, individuelle Lösungen zu finden, die deine familiären Vereinbarungen und finanziellen Interessen langfristig schützen.
Wer bin ich und wie kann ich dir helfen?
Hi, mein Name ist Birte Strack und als Rechtsanwältin für Familienrecht mit Schwerpunkt auf Familienvermögensrecht setze ich mich dafür ein, dass Frauen in ihrer Beziehung finanziell abgesichert und auf Augenhöhe bleiben – auch dann, wenn das Familienmodell eine ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit vorsieht.
Schau dir gerne mein Angebot auf meiner Website an oder folge mir auf Instagram @familienrecht.gleichberechtigt, um mehr über meine Arbeit zu erfahren. Wenn Du mehr Tipps zu Eheverträgen suchst, die man nicht an jeder Ecke findet, dann schau doch mal in meinem Blog vorbei. Mein Blogbeitrag „Was Frauen bei Eheverträgen wirklich beachten sollten“ ist bestimmt was für dich.
Ich freue mich, von dir zu hören,
deine Birte
P.S.: In meinem Podcastinterview bei Lisas Paarschitt spreche ich ausführlich über das Thema finanzielle Gewalt und gebe praktische Tipps, wie du dich davor schützen kannst. Hör doch mal rein!
* Wegen der besseren Lesbarkeit benutzen wir nur die weibliche Form. Alle anderen Menschen sind explizit mitgemeint.
Tags: Beziehung, Ehe, finanzielle Unabhängigkiet, Frauen, Freiheit, Gleichberechtigung
Warum sollen Wertpapiere und Grundstücke nicht in den Zugewinn fallen, wenn sie in der Ehezeit und von dem besser verdienenden Ehepartner aufgebaut worden sind (Erbschaften bleiben außen vor)? Das ist mir neu.
Hallo Jutta,
im Artikel steht nicht, dass Wertpapiere und Grundstücke grundsätzlich nicht in den Zugewinn fallen.
Ich würde dein Missverständnis gerne aufklären. Wie kommst du darauf?
Hallo Birte, zu meinem Kommentar: mich hat die Formulierung: “ was ist wenn die private Vorsorge…. nicht über den Versorgungsausgleich ausgeglichen wird? “ verwirrt.
Das klingt, als ob das am Partner vorbeiginge, unterliegt aber dem Auskunftsanspruch, wird aber eben nicht real wie Ansprüche aus der gesetzlichen Rente im Verfahren geteilt.
Generell sollte man stets auch die private Vorsorge offen diskutieren und Interesse zeigen, sonst gibt es Überraschungen (bei Tod wie bei Scheidung).