Alleine, Gemeinsam, Oder, Und… Kontoeröffnung leicht gemacht

In einem früheren Blogeintrag habe ich euch verschiedene Kontoformen (Giro-, Tagesgeld-, Festgeld-, Sparkonto) vorgestellt.

Als Paar (oder auch z.B. für eine Wohngemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltskasse) kann es sinnvoll sein, ein gemeinsames Konto zu eröffnen. Hierbei möchte ich dir einige Punkte mitgeben, über die du bzw. ihr nachdenken solltet.

Gemeinsam oder jede* für sich?

Jede für sich…

Zunächst einmal möchte ich jeder von euch empfehlen, immer ein eigenes Konto zu behalten. Schon alleine für den Notgroschen ist dies wichtig. Aber auch im Alltag empfehle ich, dass jede Partnerin ein eigenes Konto hat. Eine Möglichkeit hierfür ist das 3-Konten-Modell, das ich euch bereits vorgestellt habe. Wie ihr die Beträge aufteilt, müsst ihr natürlich gemeinsam besprechen und entscheiden.

Ein “Taschengeld“, über das jede Einzelne frei verfügen kann, finde ich enorm wichtig. Stell dir vor, du möchtest eine Überraschung planen und buchst dafür schonmal Hotelzimmer. Leider schaut deine Partnerin regelmäßig in die Kontobewegungen (was eine sehr gute Angewohnheit ist), und nach spätestens drei Tagen ist die Überraschung dahin. Oder deine Partnerin hat einen teuren Modegeschmack, den du nicht teilst und nicht finanzieren möchtest. Wenn sie ihr eigenes Geld hat, müsst ihr nicht darüber diskutieren.

Ein eigenes Konto mit “Alltags-Taschengeld” kann also einige Diskussionspunkte aus dem Weg räumen, bevor sie zu Diskussionen führen.

…und gemeinsam!

Für gemeinsame Ausgaben – Miete, Lebensunterhalt, ggf. Kinder – kann es aber sehr sinnvoll sein, ein gemeinsames Konto zu haben. Alles Geld, das sich auf dem Gemeinschaftskonto befindet, gehört (sofern es keine gegenteilige Verabredung gibt) beiden Partnerinnen zu gleichen Teilen – unabhängig davon, wer wieviel eingezahlt hat. Für dieses Konto gibt es verschiedene Zugangsformen.

Oder

Die häufigsten Form des Gemeinschaftskontos ist ein “Oder”-Konto. Hierbei hat jede Partnerin den vollen Zugriff auf das Konto. Es ist also egal, ob du ODER sie das Konto benutzt (daher der Name). Das ist sehr sinnvoll, wenn es z.B. darum geht, den Wocheneinkauf zu bezahlen.

Der Nachteil eines Oder-Kontos: Jede Partnerin hat vollen Zugriff auf das Konto. Im schlimmsten Fall kann das heißen, dass sie über Nacht das Konto leerräumen kann. Dies habe ich bereits mehrfach gesehen: Sowohl im Fall einer Trennung, als auch aufgrund einer psychischen Erkrankung. Außerdem müssen beide Partnerinnen gesamtschuldnerisch haften. Wenn also eine der beiden Schulden hat, kann das Gemeinschaftskonto gepfändet werden, obwohl die andere Partnerin möglicherweise nichts mit den Schulden zu tun hat.

Da wir nicht wissen, was kommt, ist es so wichtig, dass jede Frau einen eigenen Notgroschen und ein eigenes Konto besitzt. Dies gilt genauso für Männer!

Und

Bei einem Und-Konto müssen immer beide Partner alle Finanzgeschäfte gemeinsam tätigen. Ihr könnt also nur eine Überweisung tätigen, wenn du UND deine Partnerin beide unterschreibt. Für den Alltag ist das ziemlich unpraktisch und wird daher kaum noch verwendet.

Ihr könnt jederzeit euer UND-Konto in ein ODER-Konto (und umgekehrt) umwandeln. Hierfür müsst ihr gemeinsam einen Änderungsantrag bei der Bank einreichen. Wenn auf dem ODER-Konto “unrechtmäßige Transaktionen” von einer der beiden Partnerinnen durchgeführt, kann die andere die Umwandlung in ein Und-Konto alleine veranlassen.

Partner-Karte

Insbesondere bei Kreditkarten habt ihr außerdem die Möglichkeit, eine Partner-Karte zu einem bereits bestehenden Konto zu beantragen. Das kann sinnvoll sein, wenn z.B. euer Kind auf Reisen ist, noch keine eigene Kreditkarte besitzt und ihr eurem Kind einen “Notfall-Zugang” zu eurer Kreditkarte geben wollt.

Die Haftung liegt dabei immer bei der Haupt-Kontoinhaberin. Ebenso hat die Hauptinhaberin die Möglichkeit, jederzeit den Kontozugang über die Partnerkarte zu sperren. Das kann hilfreich sein, wenn euer Kind im Umgang mit Geld noch nicht so geübt ist oder die Karte abhanden kommt. Das heißt aber auch, dass eine Partner-Karte zum Konto eurer Partnerin nicht gleichzusetzen ist mit einem echten Gemeinschaftskonto! Bei einem Gemeinschaftskonto habt ihr beide gleichberechtigten Zugriff; eine Partnerkarte hat dagegen deutlich weniger Zugriffsrechte.

*Wie immer benutze ich nur die weibliche Ansprache. Männer sind natürlich mitgemeint.

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